ROT-WEIß-ROTER Pfeil

(Dauer mindestens 3 x 2,5 Stunden - je nach Vorerfahrung)

Du möchtest gerne an dem einheitlichen Ausbildungsprogramm des Österreichischen Bogensportverbandes teilnehmen? Bogensport Schicklberg ist Kooperationspartner des ÖBSV und bietet die SportlerInnenausbildung „Rot-Weiß-Roter Pfeil an. Die Ausbildung basiert auf den "Federn" und "Pfeilen" des World Archery Systems. Der Inhalt ist um eine "Geländeausbildung" ergänzt worden und entspricht den österreichischen Bedürfnissen. Der Kurs ist sowohl für Anfänger (-innen) als auch für Fortgeschrittene geeignet.

Preis pro Person: € 135,--, nur Safety-First: € 20,--

Details siehe hier.

Termine siehe Aktuelles

Anmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Einschulung


Du möchtest ohne großen Zeitaufwand einmal „reinschnuppern“?
Bei Bedarf finden kostenlose Kurzeinschulungen an niederschlagsfreien Wochenenden und Feiertagen in den Monaten April bis Oktober auf dem Übungsplatz statt.

Du möchtest richtig gut werden im Bogenschießen? Schau dir unsere Kurs-Angebote an!
Kurse

BOGENVERLEIH

 

Leihmaterial

Wir haben rund 70 Bögen in unserem Leihsortiment. Die Bogenstärken unserer anfängerfreundlichen Recurvebögen reichen von 12 Pfund bis 26 Pfund, die Bogenlängen von 48 Zoll bis 68 Zoll. Natürlich haben wir auch Bögen für Linkshandschützen(-innen).
Ein Leihbogenset besteht aus einem Bogen, einem Köcher, sechs Pfeilen und einem Armschutz.

Für Anfänger empfehlen wir eine Einschulung!

 

Anmeldung für Leihmaterial

Du kannst an niederschlagsfreien Wochenenden und Feiertagen in den Monaten April bis Oktober von 9.00 bis 16.00 Uhr (Startzeit) Bögen ohne Voranmeldung ausleihen, solange der Vorrat reicht. Möchtest du sicherheitshalber trotzdem für das bevorstehende Wochenende reservieren, dann rufe uns bitte bis zum Vorabend an. Während der Verleih- und Einschulungszeiten kann beim Telefon oft nicht abgehoben werden, wir versuchen aber, zurückzurufen.

Kennst du die Handhabung von Pfeil und Bogen oder benötigst du eine Einschulung?

 

Preise:

Leihbogenset Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren  € 7,50
Leihbogenset Kinder und Jugendliche von 10 – 15 Jahren  € 5,50

(Bogen mit Fingerschutz an der Sehne, Köcher, 6 Pfeile, Armschutz)

Wenn du einen Pfeil verlierst oder irreparabel zerstörst, dann kostet das leider € 5,- pro Pfeil.

REGELN
FÜR DEN ÜBUNGSPLATZ UND 3D-PARCOURS

Du möchtest dich „sicher“ fühlen? Beim Bogenschießen ist es wichtig, die Regeln zu kennen und einzuhalten. Mit deiner Unterschrift beim Kassahaus haftest du für die Einhaltung. Ein Sport wie Bogenschießen ist ungefährlich, wenn sich alle Benützer und Benützerinnen an folgende Regeln halten:

Dieses Regelwerk richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Zur besseren Lesbarkeit wurde hier keine gendergerechte Sprache verwendet.

 1.

Das Armbrust-Schießen und das Verwenden von Jagdspitzen ist auf dieser Bogensportanlage nicht gestattet. Schießen mit einem Compoundbogen ist erlaubt, jedoch ist darauf zu achten, dass dieser beim Aufziehen nicht höher als das Ziel gehalten wird.

2.

Alle Schützen haben beim ersten Benutzen des Übungsplatzes und des 3D-Parcours die nachfolgenden Regeln durchzulesen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstehen und akzeptieren.

3.

Der Eintritt für die Bogensportanlage ist gemäß Anleitung bei der Selbstbedienungskasse vor der Benützung der Bogensportanlage zu entrichten und ein Parcoursplan mitzuführen. Bei Nichtbezahlung des Eintritts ist mit einem Verweis und einer Anzeige zu rechnen. Jahreskarten sind ebenfalls mitzuführen und bei Aufforderung vorzuweisen.

4.

Kinder und Jugendliche vom 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Bogensportanlage nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen mit Bogensporterfahrung benützen. Dieser haftet mit seiner Unterschrift. Bei Kindern vom 6. bis zum 10. Lebensjahr ist zusätzlich vom Coach festzustellen, ob sie geeignet sind, mit den Aufsichtspersonen den Parcours zu benützen. Für Kinder unter 6 Jahren ist die Benützung der Bogensportanlage verboten.

5.

Neulinge des Bogensports dürfen ohne ausführliche persönliche Unterweisung eines mit dem Bogen bereits geschulten Schützen den Parcours oder den Übungsplatz nicht benützen.

6.

Das Begehen des Parcours und das Benützen des Übungsplatzes sind täglich von 9.00 Uhr bis höchstens 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet. Bei Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort einzustellen. Während Sturm und Gewitter ist das Betreten der Bogensportanlage verboten.   

7.

Jeder Schütze trägt die Verantwortung über den einwandfreien Zustand seiner Geräte (Pfeile, Bogen etc.). Leihmaterial wird von der Parcoursbetreiberin regelmäßig auf einen funktionstüchtigen Zustand überprüft. Der Schütze ist selbst verantwortlich für witterungsgemäße und geländetaugliche Bekleidung und Schuhwerk.

8.

Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass seine Schusslinie, der Raum dahinter und der seitliche Gefahrenbereich frei von Menschen und Tieren sind. Alle Personen, die gerade nicht schießen, haben sohin hinter dem Schützen in einem Abstand von mindesten 2 m zu stehen. Bei geringstem Zweifel ist der Schießvorgang sofort abzubrechen. Bei Gruppen schießen zuerst Personen vom roten Pflock (geübte Erwachsene), dann Personen vom grünen Pflock (ungeübte Erwachsene, geübte Kinder) und zuletzt ungeübte Kinder vom gelben Pflock. Diese Reihenfolge ist einzuhalten!

9.

Das Bogenschießgelände ist nur in der durch aufsteigende Nummern und Wegweisern gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt. Ein Ein- und Ausstieg in den Parcours ist nur beim Hauptweg (Schotterstraße) möglich.

10.

Es darf nur auf die aufgestellten Scheiben oder 3D-Tiere von der vorgesehenen Linie am Übungsplatz oder von den verschiedenfarbigen 3 Abschusspflöcken(Reihenfolge bei Gruppen siehe Punkt 8.) am Parcours geschossen werden. Benützen mehrere Personen den Übungsplatz gleichzeitig, ist das Pfeileholen erst nach Fertigwerden des letzten Schützen erlaubt. Eine verbale Abstimmung wird dringend empfohlen. Am Parcours schießt immer nur ein Schütze pro Tierscheibe. Er hat mit einem Fuß den gewählten Abschusspflock zu berühren.

11.

Der Parcourspfad darf nur zum Suchen von verschossenen Pfeilen verlassen werden. Dazu muss vorher an das Ziel (Tier) der Bogen angelehnt und auch noch mit einem auffälligen Kleidungsstück behangen werden, damit nachkommende Schützen wissen, dass sich hinter dem Ziel (pfeilsuchende) Menschen befinden und nicht geschossen werden darf. Wenn der Schütze beim Pfeilesuchen in den Gefahrenbereich des benachbarten Schusses gelangt, so hat er sich vor dem Pfeilesuchen mit dem Nachbarschützen verbal abzustimmen.

12.

Es ist strengstens untersagt, mit eingespanntem Pfeil durch den Parcours zu gehen. Pfeile sind erst nach Erreichen des Abschusspflockes (Abschusslinie beim Übungsplatz) einzuspannen und zwar erst dann, wenn sich kein Lebewesen im Schuss- und Gefahrenbereich befindet. Es dürfen keine Pfeile „ins Freie“ oder „in den Himmel“ oder ein anderes Ziel, als das Vorgesehene, gerichtet oder sogar abgeschossen werden.

13.

Am Parcours hat jeder Schütze maximal 3 Versuche, das Ziel zu treffen. Dazwischen ist das Pfeileholen verboten. Erst wenn alle Schützen innerhalb einer Gruppe fertig sind, dürfen die Pfeile geholt werden. Schützen dürfen nicht gedrängt werden. Einzelpersonen oder schnellere geübte Gruppen dürfen langsamere Gruppen überholen.

14.

Das Betreten des Parcours und des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parcoursbetreiberin oder der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf dem Gelände ereignen. Es wird auch keine Haftung für höhere Gewalt übernommen. Hunde sind an der Leine zu führen.

15.

Jeder Besucher wird gebeten, auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere Rücksicht zu nehmen. Lärm ist zu vermeiden.

16.

Es ist verboten, 3D-Ziele, Pfeilfänge oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern oder mutwillig zu beschädigen. Das Pfeileziehen hat möglichst materialschonend zu erfolgen.

17.

Gefundene Pfeile sind nicht Eigentum des Finders. Sie müssen an der dafür vorgesehenen Sammelstelle bei der Parcourskasse abgegeben werden.

18.

Am Parcours und speziell im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Das Hantieren mit Feuer ist verboten. Das Begehen des Parcours unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

 

Mit dem Einhalten der Regeln trägt jeder Einzelne dazu bei, dass dieser schöne Sport noch lange Zeit unkompliziert ausgeübt werden kann!